Medizin / Vorbereitung FSP

Fachsprachprüfung Sachsen ( Dresden ) vorbereitung

Fachsprachprüfung Sachsen ( Dresden )

Fachsprachprüfung Sachsen ( Dresden )

Fachsprachprüfung Sachsen ( Dresden )

Fachsprachprüfung Sachsen ( Dresden )

Für die Erteilung der Approbation oder einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs (Berufserlaubnis) ist eine Voraussetzung, dass der Antragsteller über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt (vgl. § 3 Absatz 1 Nr. 5 Bundesärzteordnung).

Nach dem Beschluss der 87. Gesundheitsministerkonferenz vom 26./27.06.2014 müssen Ärztinnen und Ärzte auf der nachgewiesenen Grundlage des Sprachniveaus B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER-B2) über Fachsprachenkenntnisse im berufsspezifischen Kontext orientiert am Sprachniveau C1 verfügen.

 

Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Approbationsbehörde hat die Sächsische Landesärztekammer seit dem 1. Mai 2016 mit der Durchführung der Fachsprachenprüfungen beauftragt. Diese finden in der Sächsischen Landesärztekammer, Schützenhöhe 16, 01099 Dresden statt.

 

Fachsprachprüfung Sachsen ( Dresden )

Für die Erteilung der Approbation oder einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs (Berufserlaubnis) ist eine Voraussetzung, dass der Antragsteller über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt (vgl. § 3 Absatz 1 Nr. 5 Bundesärzteordnung).

Nach dem Beschluss der 87. Gesundheitsministerkonferenz vom 26./27.06.2014 müssen Ärztinnen und Ärzte auf der nachgewiesenen Grundlage des Sprachniveaus B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER-B2) über Fachsprachenkenntnisse im berufsspezifischen Kontext orientiert am Sprachniveau C1 verfügen.

 

Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Approbationsbehörde hat die Sächsische Landesärztekammer seit dem 1. Mai 2016 mit der Durchführung der Fachsprachenprüfungen beauftragt. Diese finden in der Sächsischen Landesärztekammer, Schützenhöhe 16, 01099 Dresden statt.

 

Fachsprachprüfung Sachsen ( Dresden )

Für die Erteilung der Approbation oder einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs (Berufserlaubnis) ist eine Voraussetzung, dass der Antragsteller über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt (vgl. § 3 Absatz 1 Nr. 5 Bundesärzteordnung).

Nach dem Beschluss der 87. Gesundheitsministerkonferenz vom 26./27.06.2014 müssen Ärztinnen und Ärzte auf der nachgewiesenen Grundlage des Sprachniveaus B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER-B2) über Fachsprachenkenntnisse im berufsspezifischen Kontext orientiert am Sprachniveau C1 verfügen.

 

Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Approbationsbehörde hat die Sächsische Landesärztekammer seit dem 1. Mai 2016 mit der Durchführung der Fachsprachenprüfungen beauftragt. Diese finden in der Sächsischen Landesärztekammer, Schützenhöhe 16, 01099 Dresden statt.

 

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Für die Erteilung der Approbation oder einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs (Berufserlaubnis) ist eine Voraussetzung, dass der Antragsteller über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt (vgl. § 3 Absatz 1 Nr. 5 Bundesärzteordnung).

Nach dem Beschluss der 87. Gesundheitsministerkonferenz vom 26./27.06.2014 müssen Ärztinnen und Ärzte auf der nachgewiesenen Grundlage des Sprachniveaus B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER-B2) über Fachsprachenkenntnisse im berufsspezifischen Kontext orientiert am Sprachniveau C1 verfügen.

 

Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Approbationsbehörde hat die Sächsische Landesärztekammer seit dem 1. Mai 2016 mit der Durchführung der Fachsprachenprüfungen beauftragt. Diese finden in der Sächsischen Landesärztekammer, Schützenhöhe 16, 01099 Dresden statt.

 

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Für die Erteilung der Approbation oder einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs (Berufserlaubnis) ist eine Voraussetzung, dass der Antragsteller über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt (vgl. § 3 Absatz 1 Nr. 5 Bundesärzteordnung).

Nach dem Beschluss der 87. Gesundheitsministerkonferenz vom 26./27.06.2014 müssen Ärztinnen und Ärzte auf der nachgewiesenen Grundlage des Sprachniveaus B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER-B2) über Fachsprachenkenntnisse im berufsspezifischen Kontext orientiert am Sprachniveau C1 verfügen.

 

Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Approbationsbehörde hat die Sächsische Landesärztekammer seit dem 1. Mai 2016 mit der Durchführung der Fachsprachenprüfungen beauftragt. Diese finden in der Sächsischen Landesärztekammer, Schützenhöhe 16, 01099 Dresden statt.

 

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Für die Erteilung der Approbation oder einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs (Berufserlaubnis) ist eine Voraussetzung, dass der Antragsteller über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt (vgl. § 3 Absatz 1 Nr. 5 Bundesärzteordnung).

Nach dem Beschluss der 87. Gesundheitsministerkonferenz vom 26./27.06.2014 müssen Ärztinnen und Ärzte auf der nachgewiesenen Grundlage des Sprachniveaus B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER-B2) über Fachsprachenkenntnisse im berufsspezifischen Kontext orientiert am Sprachniveau C1 verfügen.

 

Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Approbationsbehörde hat die Sächsische Landesärztekammer seit dem 1. Mai 2016 mit der Durchführung der Fachsprachenprüfungen beauftragt. Diese finden in der Sächsischen Landesärztekammer, Schützenhöhe 16, 01099 Dresden statt.

 

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