Wahlrecht ab 16

Wahlrecht ab 16
Kommt das Wahlrecht mit 16?
Das Interesse junger Menschen an Politik nimmt zu. Viele engagieren sich, zum Beispiel für den Klimaschutz. Wählen dürfen sie aber erst mit 18 Jahren. Mehrere Parteien fordern deshalb das Wahlrecht mit 16.
Politikverdrossenheit bei Jugendlichen war gestern. Heute beschäftigen sich viele junge Menschen wieder mit politischen Themen und engagieren sich, zum Beispiel bei Demonstrationen für den Klimaschutz. Das zeigt auch die Shell-Studie von 2019: Laut der Studie interessieren sich 41 Prozent der Jugendlichen für Politik.
Deshalb fordern Politiker verschiedener Parteien, dass die Altersgrenze für das Wahlrecht von 18 auf 16 Jahre gesenkt wird. Bis jetzt dürfen 16-Jährige in vielen Bundesländern schon bei Kommunalwahlen wählen, aber nicht bei Bundestagswahlen.
Seit der Gründung des Deutschen Reiches im Jahr 1871 ist das Wahlrecht immer wieder geändert worden. Oft haben die Änderungen dazu geführt, dass die Gruppe der Wahlberechtigten größer wurde. Im Kaiserreich durften nur Männer über 25 Jahren wählen – das waren etwa 20 Prozent der Bevölkerung. In der Weimarer Republik erhielten 1919 Männer und Frauen ab 20 Jahren das Wahlrecht. Und 1970 senkte die Regierung unter Willy Brandt, der mit dem Slogan „Mehr Demokratie wagen“ für sich geworben hatte, die Altersgrenze auf 18 Jahre.
Doch beim Wahlrecht geht es nicht nur um die Stärkung der Demokratie und um gesellschaftliche Veränderungen. Demokratieforscher Robert Vehrkamp erklärt: „Wahlrechtsfragen sind immer auch Machtfragen.“ Es ist deshalb keine Überraschung, dass besonders Politiker der Grünen, der SPD und der Linkspartei nun das Wahlrecht mit 16 fordern. Denn sie hoffen besonders auf Stimmen von jungen Wählern. Ob sie die wirklich bekommen, ist aber unsicher: Das Wahlverhalten der Jüngeren ist „volatil“, sagt Robert Vehrkamp. Wen sie wählen, weiß man also erst am Wahltag – wenn das neue Wahlrecht überhaupt kommt.
Vokabular
Wahlrecht (n., nur Singular) – die Tatsache, dass man über einen Politiker/eine Politikerin oder eine politische Partei mitentscheiden darf; die Tatsache, dass man das Recht hat zu wählen
sich engagieren – hier: aktiv sein; viel für ein bestimmtes Ziel tun
Politikverdrossenheit (f., nur Singular) – umgangssprachlich für: Interessenlosigkeit, Ablehnung, Misstrauen gegenüber dem politischen Systemetwas war gestern – hier umgangssprachlich für: etwas ist Vergangenheit
Studie, -n (f.) – hier: die wissenschaftliche Untersuchung zu einem bestimmten Thema
Prozent, -e (n.) – ein Teil von Hundert
etwas senken – hier: etwas niedriger machen; etwas reduzieren
Kommunalwahl, -en (f.) – die Wahl in einer Stadt oder Region
Bundestagswahl, -en (f) – die Wahl des deutschen Parlaments
Deutsches Reich (n., nur Singular) – der Name des deutschen Staats (1871 bis 1945)
Wahlberechtigte, -n (m./f.) – die Person, die wählen darf
Kaiserreich, -e (n.) – ein Staat, der von einer Art König (Kaiser) regiert wird
Weimarer Republik (f., nur Singular) – der deutsche Staat von 1919–1933
Slogan, -s (m., aus dem Englischen) – ein kurzer Text, mit dem man für etwas werben will;
etwas wagen – etwas versuchen und nicht wissen, ob es funktioniert
für jemanden/etwas werben – Werbung für jemanden/etwas machen Stärkung (f., hier nur Singular) – die Tatsache, dass man etwas stärker macht SPD (f.) – Abkürzung für: Sozialdemokratische Partei Deutschlands
volatil – hier: so, dass sich etwas leicht und schnell verändert